In vielen Fällen wird dieser Antrag bei der eigenen Bank in formloser Form erstellt, es kann auch schriftlich erfolgen, entweder man füllt ein Bankformular aus, oder verfasst eine schriftliche Anfrage. Wichtige Angaben dürfen beim Antrag nicht vergessen werden: wie zum Beispiel Angaben über den Kreditnehmer, sowie Rechtsstellung und dessen finanzielle Lage. Man muss die Höhe und die Laufzeit angeben, wie man den Kredit zurückzahlen möchte und wie man diesen Kredit verwenden möchte. Wenn man einen Kreditantrag stellt, muss man wissen, dass dies die Grundlage einer anbindenden Prüfung ist, wenn sich herausstellt, dass die Angaben falsch sind, kommt es zum Kreditausfall mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen. Prüfung Wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, werden Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit geprüft. Man muss Volljährig sein und ohne Einwilligungsvorbehalt. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit (oder auch Bonität) wird die persönliche Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit analysiert. Es wird eine Prognose von den vergangenen und zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht, erforscht wird auch ob der Kredit zurückgezahlt werden kann oder nicht. Bietet eine Bonitätsüberprüfung nicht alle Informationen, wird eine Bewertung der Kreditsicherheiten durchgeführt, dies bedeutet, dass das Risiko ermittelt wird. Kreditzusage Nach einer positiven Überprüfung bekommt der Kreditnehmer eine schriftliche Zusage per Post zugeschickt. Anbei erhält der Kreditnehmer auch Kreditvertrag, Schuldanerkenntnis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist dann frei zu entscheiden, ob er das Angebot annehmen soll oder nicht, aber im Moment der Unterzeichnung, entsteht eine Abnahmeverpflichtung. Vertraglich könnten Kosten bei einer Kreditzusage entstehen. Liest also bitte auch das Kleingedruckte. Abschluss des Kreditvertrages Ein Kreditvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Bank (Kreditinstitut) und Kreditnehmer. Abgeschlossen wird dieser bei der schriftlichen Unterzeichnung. Vergisst nicht ein Kreditvertrag soll immer die wichtigen Bestandteile enthalten: nämlich Kreditart und Kreditbetrag; sowie Kreditkosten und Zinsen; Kreditlaufzeit und Tilgung; falls Kreditsicherheiten beistimmt wurden, muss eine Sicherungsabrede im Vertrag enthalten sein; Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und sonstige Vereinbarungen. Bereitstellung des Kredits Nachdem die Kreditsicherheit, bekanntermaßen die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen oder Bonität vorgenommen wurden, und wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt wurden, kann der Kredit, in den meisten Fällen, per Gutschrift auf dem Girokonto ausgezahlt werden.