Unter die Bezeichnung Autoversicherung fallen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung und die Insassen-Unfallversicherung. Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen zählen zu den Rechtsschutzversicherungen. Beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt gemäß §4 Pflichtversicherungsgesetz je Person 2,5 Millionen Euro. Im Falle der Verletzung oder des Todes mehrerer Personen beträgt sie 7,5 Millionen Euro. für Sachschäden beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme 1,12 Millionen Euro. Da diese Beträge schnell erreicht sind, sollte die vertragliche Deckungssumme mindestens 100 Millionen Euro betragen. Autoversicherung sollte einen Schutzbrief beinhalten Wer mit seinem Fahrzeug beruflich oder privat ins Ausland reist, sollte in jedem Falle über einen Schutzbrief verfügen. Im Falle eines Unfalles oder einer Panne im Ausland bewahrt der Schutzbrief vor hohen Abschlepp- und Bergungskosten. Auch der Krankenrücktransport sollte abgedeckt sein. Idealerweise ist der Schutzbrief bereits Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist dies nicht der Fall, sollte man diesen vor der Abreise von seinem Versicherer oder einem Automobilclub beziehen. Autoversicherung sollte grobe Fahrlässigkeit abdecken Die meisten Basistarife der Autoversicherer schließen grobe Fahrlässigkeit aus dem Versicherungsschutz aus. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil der Versicherungsnehmer wegen Suche nach der Sonnenbrille vom Verkehr abgelenkt war, kann die Versicherung die Regulierung des entstandenen Schadens unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit ablehnen. Durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Unfälle sollten deshalb ein Bestandteil der Autoversicherung sein. Autoversicherung sollte den Neuwertersatz beinhalten Wer seinen Neuwagen kurz nach dem Kauf durch einen Diebstahl oder durch einen Totalschaden verliert, hat in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kaufdatum einen Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises oder des Wiederbeschaffungswertes. Deshalb sollte man einen Neuwertersatz für mindestens 12 Monate vereinbaren. Autoversicherung sollte auch Wildschäden abdecken Beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht auf Haarwild, wie zum Beispiel Wildschweine oder Rehe, beschränkt ist. Ein guter Versicherungsschutz deckt Schäden mit allen Tierarten ab.