Denken Sie daran, dass auch die kostenlose Anmeldung bei einer Partnervermittlung zwischen Ihnen und der jeweiligen Partnervermittlung ein Vertragsverhältnis mit Rechten und Pflichten begründet. Dies gilt gleichermaßen für Singlebörsen im Internet wie auch für die Anmeldung im Büro einer Vermittlungsagentur. Partnervermittlungen bieten eine Dienstleistung an, für die sie früher oder später eine Gebühr verlangen. Prüfen Sie in den AGB, ab wann die Vermittlung kostenpflichtig wird. Achten Sie auf die Widerrufsbelehrung und die entsprechende Widerrufsfrist nach Vertragsschluss. Einige Agenturen verlangen für den Fall des Widerrufs einen Wertersatz für die ihnen entgangenen Vermittlungsgebühren. Gibt es Hinweise auf Lockvögel? Um potentielle oder bereits vorhandene Kunden zum Kauf von Zusatzleistungen zu bewegen, setzen einige Partnervermittlungen auf Lockvögel. Bei Internet-Singlebörsen nennt man sie auch Fake-Profile. Diese Agenturen beschäftigen Mitarbeiter, deren einzige Aufgabe darin besteht, unter einer erfundenen Identität Profile von Partnersuchenden zu erstellen, die Kunden anschreiben und anlocken. Manche Agentur weist in ihren AGB ausdrücklich auf den Einsatz von Lockvögeln oder Fake-Profilen hin. Achten Sie deshalb darauf, ob sich in den AGB Hinweise auf den Einsatz von Animateuren oder sogenannten Betreuern finden, die unter verschiedenen Identitäten Dialoge führen können. Vorsicht bei Persönlichkeitstests und Videos Die erste Gebühr ist oft mit der Erstellung eines Persönlichkeitstests und mit der Anlage ihres Profils fällig. Achten Sie in den AGB darauf, in welchem Umfang die für einen Persönlichkeitstest anfallenden Gebühren auch weitere Leistungen abdecken, wie zum Beispiel weitere Vermittlungsgespräche. Zusatzkosten für anschließende Partnervorschläge und teure Hotlines bei Online-Partnerbörsen können schnell zur Kostenfalle werden. Partnervermittlungsverträge sind Dienstleistungsverträge mit einer eingeschränkten Zahlungsverpflichtung des Kunden nach Erbringung der Dienstleistung; was ein Grund ist weshalb viele Agenturen auf Vorleistung bestehen. Achten Sie darauf, dass die Anfertigung eines Kundenvideos einen Werkvertrag begründet und dass in diesem Falle das Werk ab seiner Erstellung zu zahlen ist. Prüfen Sie Leistungsangebot und Datenschutz Prüfen Sie die AGB hinsichtlich des Leistungsumfangs auf versteckte Kosten für Zusatzleistungen. Welche Kosten fallen für das Vorstellen möglicher Partner oder für das Arrangement eines Treffens an. Seriöse Agenturen zeichnen sich durch Transparenz aus. Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang die AGB einer Partnervermittlung das Recht einräumt, Ihre Fotos und persönlichen Daten zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben. Achten Sie auch darauf, ob Sie der Partnervermittlung das Recht einräumen, anhand Ihres Profils ein Pseudonym zu erstellen, was letztlich einem Fake-Profil gleichkommt. Achten Sie auch darauf, dass die Partnervermittlung Ihre Daten nach der Beendigung des Vertrages nicht weiter zu Vermittlungszwecken nutzen darf. Vertragskündigung und die Kostenfalle Vertragsverlängerung Bei einigen Agenturen endet der Vermittlungsvertrag mit Vertragsablauf, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich eine Vertragsverlängerung. Leider weisen andere Partnervermittlungen ausschließlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, wenn Sie den Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist kündigen. Dies gilt vor allem für Vermittlungsbörsen im Internet. Manche Agenturen verlangen die Kündigung in Schriftform.