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Fünf Punkte die absolut zu beachten sind, wenn man eine Hausratsversicherung abschließt

Jeder Gegenstand, der den gewöhnlichen Hausrat übersteigt, sollte extra festgehalten werden, um im Schadensfall keine Probleme zu bekommen. Dazu dienen Seriennummern, Beschreibungen und auch Fotos. Dabei kann es sich um Kunstwerke, Musikinstrumente, Sammlungen oder Schmuck handeln. Die Höhe des Hausrats, von welchem die Versicherungssumme abgeleitet wird, kann mit Hilfe eines Summenermittlungsbogens festgehalten werden, um sich inmitten all der Ausstattungen einen klaren Überblick verschaffen zu können. Auch eventuelle wertvolle Neuanschaffungen sollten gemeldet und in die Polizze eingefügt werden, die dazugehörigen Rechnungen sollten stets aufbewahrt werden. Sich über die Obliegenheiten informieren Der Versicherungsschutz kann je nach den Bedingungen des jeweiligen Instituts gewissen Obliegenheiten unterliegen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Regelungen einhalten muss, um im Falle eines Schadens den vollen Ersatz zu erhalten. Ein Beispiel dafür ist, dass ein versichertes Fahrrad nachts in einem versperrten Keller aufbewahrt werden muss. Das gleiche gilt auch für Wertpapiere. Ab einer bestimmten Summe kann es sein, dass diese in einem geeigneten Safe gelagert werden müssen um im Falle eines Diebstahls die vereinbarte Entschädigung zu erhalten. Außenversicherung in die Polizze aufnehmen Die Außenversicherung ist eine gute Möglichkeit, den Hausrat zu versichern, auch wenn sich dieser für einen begrenzten Zeitraum nicht im Inneren des Versicherungsortes, welcher meist die Wohnung des Versicherungsnehmers ist, befinden. Meist limitiert sich diese Außenversicherung auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme und ist auch nur auf eine gewisse Zeitspanne begrenzt. Oft ist es notwendig, die Versicherung im Fall der Abwesenheit zu informieren. Die Wertsachen sollten angemessen gedeckt sein Normalerweise sollten Wertsachen insgesamt mit einem Prozentsatz von 20% der Vertragssumme gedeckt sein. Darunter sollte dieser Wert auf keinen Fall liegen. Bargeld sollte dabei bis 1000 Euro versichert sein, Urkunden und Wertpapiere bis 2500 Euro, Gold oder Platin sowie Schmuck und Edelsteine, Briefmarken, Münzen und Medaillen bis 20000 Euro. Das Fahrrad in die Hausratversicherung einschließen Wenn man der Besitzer eines qualitativ hochwertigen und dementsprechend kostspieligen Fahrrads ist, hat man oft die Möglichkeit dieses in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dabei ist es wichtig, die Marke, die Rahmennummer und den Hersteller beim Abschluss der Polizze zu notieren.