Eine wichtige Information, die ein Käufer eines Gebrauchtwagens beachten sollte, ist die, ob der Verkäufer ein Händler oder Privatverkäufer ist. Beachtet werden sollte, dass Händler dem Käufer gegenüber zu einer Garantie bzw. Gewährleistung verpflichtet sind, wonach bei Schäden, die innerhalb einer bestimmten Frist entstehen (mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre), davon ausgegangen wird, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren und deshalb vom Verkäufer beseitigt werden müssen. Achtung: Viele Händler geben sich gerne als ,,Freund'' des eigentlichen Verkäufers aus, um die oben genannte Gewährleistung zu umgehen, da diese nur vom Eigentümer des Fahrzeugs bereitgestellt werden muss. Fahrzeugbewertung Eine nicht ganz unwichtige Information beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Bewertung. Die sogenannte Schwacke-Liste dient dem potenziellen Käufer als Wertermittlung. Sie gibt den Wert eines Gebrauchtwagen anhand des Modells, des Baujahrs und Kilometerstands an. Ein weiterer Vorteil ist hierbei die tagesaktuelle Wertermittlung. Diese schützt den Käufer davor, einen überteuerten Gebrauchtwagen zu kaufen. Probefahrt inklusive Kontrolle Unterlässlich beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist die Probefahrt. Auch Käufer, die einen Wagen online erwerben, sollten vor Bezahlung das Auto kurz Probe fahren und es auf Mängel an der Schaltung oder an den Knöpfen hin kontrollieren. Auch eine Autobahnfahrt, zur Überprüfung der Geschwindigkeit sollte vorgenommen werden. Unterlagenkontrolle Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man beachten, dass Fahrzeugpapiere, Hersteller, Modell, Kennzeichen sowie TÜV-Plakette genauestens mit dem zu erwerbenden Auto übereinstimmen. Bei kleinsten Abweichungen, z.B. in der Modellbezeichnung, sollte der Kauf nicht abgeschlossen werden. Kauf vom Eigentümer Wer online einen Gebrauchtwagen kauft, der sollte unbedingt darauf achten, dass der Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeuges ist, indem der Fahrzeugbrief genauestens studiert wird.