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Fünf Informationen die man wissen sollte, bevor man ein Handyvertrag kündigt

Der häufigste Grund für eine Kündigung ist, dass der aktuelle Vertrag zu teuer ist, andere Verträge günstiger erscheinen oder insgesamt mehr zu bieten haben, aber hier ist Vorsicht geboten. Meistens werben Anbieter und Netzbetreiber mit sehr günstigen Verträgen, jedoch bieten diese viel weniger als der aktuelle. So ist bei den günstigsten Tarifen oft keine Flat enthalten oder die Bandbreite zum Surfen im Internet ist zu gering. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Kündigen über einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter nachdenken. Bedenken Sie die Kündigungsfrist Die meisten Menschen denken zwar daran rechtzeitig vor dem Ende den aktuellen Handyvertrag zu kündigen, Sie lassen dabei jedoch die Kündigungsfrist außer Acht, welche meist um einiger eher abläuft. Wird erst nach Ablauf dieser gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend, meist um ein Jahr. Da Kündigungsfristen zwischen 2 Wochen bis 3 Monate vor Vertragsende betragen können, ist es ratsam eine Kündigung des Handyvertrags frühstmöglich, sogar bis zu 1 Jahr im Voraus einzureichen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch Neben der Kündigungsgfrist ist auch die Information wichtig, dass nach Ende des Vertrages, ohne rechtzeitige Kündigung die Laufzeit automatisch verlängert wird. Irrtümlicherweise glauben viele, dass sie bei verspäteter Kündigung einen Monat später kündigen können, doch oft besteht der Vertrag ein weiteres volles Jahr weiter. Rechtzeitig neuen Vertrag abschließen Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte vergisst oft, dass man danach auch einen neuen bzw. eine neue SIM-Karte benötigt. Damit Sie am Ende nicht ohne Handynummer dastehen, empfiehlt sich rund 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Vertrags einen neuen abzuschließen. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen Zu Kündigungen findet man im Vertrag viele Informationen, doch eine entscheidende wird oft übersehen: Wollen Se kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun. Ein Anruf oder die persönliche Kündigung vor Ort hat keinerlei rechtliche Gültigkeit.