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Fünf Bestandteile des Gaspreises

Der Anteil des Gaspreises, der auf die Förderung des Erdgases in entlegenen Regionen der Welt und auf seine Aufbereitung fällt ist gering. Und das, obwohl das Gas über tausende Kilometer lange Pipelines oder mit Schiffen zu den Abnehmerstaaten transportiert werden muss. Sobald das aufbereitete Gas zur Verfügung steht, müssen es die Gasversorgungsbetriebe auf den Großhandelsmärkten beschaffen. Dies erfolgt unmittelbar vom Produzenten oder über Zwischenhändler. Beinahe die Hälfte des Erdgaspreises fällt auf den Erdgaseinkauf und den Vertrieb. Der Preis für die Netznutzung Für den Erdgastransport zum Endverbraucher fallen Netznutzungsentgelte an. Hierzu zählen Investitionskosten für die Infrastruktur, Instandhaltungskosten, Betriebskosten sowie Kosten für die Bereitstellung und das Ablesen der Zähler. Netznutzungsentgelte unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur. Der den Netznutzungsentgelten zugrunde liegende Lastverlauf wird teils synthetisch, teils rechnerisch ermittelt. Der Preis für die Netznutzung fällt in Deutschland regional unterschiedlich aus. Auf die Netzentgelte fallen etwa 25 Prozent des Gaspreises. Die halbjährlich festgelegte gesetzliche Bilanzierungsumlage Die gesetzlich vorgegebene Bilanzierungsumlage dient der Finanzierung von Fehl- und Ausgleichsenergien und für den außerplanmäßigen und zusätzlichen Betrieb von Heizanlagen. Ihre Ermittlung wird von den zuständigen staatlichen Regulierungsbehörden überwacht. Sie ist von den Versorgern für die Belieferung der Gaskunden in jedem einzelnen Marktgebiet gesondert und in jeweils gleicher Höhe zu entrichten. Ihre Festlegung erfolgt jeweils halbjährlich. Die staatlichen Steuern auf Erdgas Für die Entnahme von Erdgas aus dem Gasleitungsnetz fällt eine Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von derzeit 0,55 Cent/kWh an. Die Erdgassteuer wird von den Gasversorgern unmittelbar gegenüber dem Endverbraucher berechnet und an den Bundeshaushalt weitergeleitet. Bemessungsgrundlage für die im Erdgaspreis enthaltene Mehrwertsteuer ist der Erlös des jeweiligen Gasversorgers. Die gesetzliche Konzessionsabgabe auf Erdgas Die gesetzlich vorgeschriebene Konzessionsabgabe ist von den Energieversorgern für die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur an Städte und Gemeinden zu entrichten. Sie variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Einwohnerzahl eines Ortes und wird dem Verbraucher unmittelbar in Rechnung gestellt.